Wichtiger Hinweis: Verbrennungsverbot von Gartenabfällen

 

Liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde,
aus aktuellem Anlass und zur Vermeidung von Bußgeldern sowie Unmut in der
Nachbarschaft erinnern wir an die geltenden Regeln zur Entsorgung von pflanzlichen
Abfällen:

 

Das offene Verbrennen ist verboten!
In Braunschweig ist das Verbrennen von Gartenabfällen (Heckenschnitt, Laub,
Rasen etc.) grundsätzlich untersagt. Die Rauchentwicklung stört nicht nur die
Nachbarn, sondern setzt auch gesundheitsschädliche Stoffe frei.

 

So entsorgt ihr richtig:

 

1. Eigenkompostierung: Die umweltfreundlichste Lösung direkt im eigenen
Garten.
2. ALBA Braunschweig: Abgabe im
Abfallentsorgungszentrum Watenbüttel (Celler Heerstraße 337) oder an
der Frankfurter Straße 251. Dort wird auch Material mit Schädlingsbefall
fachgerecht verwertet.

 

Ausnahmen

 

Nur bei extremem Schädlingsbefall darf in absoluten Einzelfällen verbrannt werden.
Dies muss jedoch vorab beim Fachbereich Umwelt der Stadt Braunschweig
angezeigt und genehmigt werden.
Bitte haltet euch an diese Regeln. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit mit
hohen Bußgeldern geahndet werden.

 

Das dazugehörige Dokument findet ihr unter Downloads.


Vielen Dank für euer Verständnis.

Whatsapp-Gruppe vom KGV

 

Der KGV hat eine eigene Whatsapp Community. Falls ihr dieser noch nicht beigetreten seid, meldet euch über das Kontaktformular.

 

Dort erhaltet ihr alle Infos und Termine rund um den Verein.

Wasser ist angestellt

Das Wasser ist angestellt und wird im Herbst , wenn  Frost zu erwarten ist, wieder abgestellt.

 

*Denkt Bitte alle daran, die Wasseruhren im Winter auszubauen!*

*Beschädigte Wasseruhren müssen dem Vorstand gemeldet werden. Es dürfen ausschließlich über den Verein bezogene Wasseruhren eingebaut werden. Diese erhaltet ihr in Absprache mit dem Vorstand und die Kosten in Höhe von 28,00€ trägt der Pächter*

 Angebliche Erbpacht für den Gartenverein

Aufgrund mehrerer Nachfragen beim Vorstand möchten wir euch mitteilen: 

Es besteht keine Erbpacht!  Das heißt, der Gartenverein wird auch nach 2030 weiterhin bestehen bleiben und wir behalten unser Nutzungsrecht!